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   BGH, 26.04.1967 - Ib ZR 45/65   

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https://dejure.org/1967,1196
BGH, 26.04.1967 - Ib ZR 45/65 (https://dejure.org/1967,1196)
BGH, Entscheidung vom 26.04.1967 - Ib ZR 45/65 (https://dejure.org/1967,1196)
BGH, Entscheidung vom 26. April 1967 - Ib ZR 45/65 (https://dejure.org/1967,1196)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Missbrauch einer Stellung als Vorstand einer Händlerorganisation - Ausschluss eines Mitbewerbers von Lieferungen an eine Versorgungsdienststelle - Verlängerung der Rechtsmittelbegründungsfrist - Gesetzliche Rechtsmittelbegründungsfrist - Unterbrechung des Verfahrens - ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1967, 1420
  • MDR 1967, 985
  • GRUR 1967, 526
  • DB 1967, 944
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 23.11.1960 - V ZR 102/59

    Widerklage in der Berufungsinstanz

    Auszug aus BGH, 26.04.1967 - Ib ZR 45/65
    Diese Würdigung kann auch das Revisionsgericht vornehmen, wenn die Sachdienlichkeit, wie hier, nach den vom Berufungsgericht im Rahmen des §[xxxxx]9 ZPO getroffenen Feststellungen offensichtlich nicht gegeben ist und aus diesem Grunde eine Zurückverweisung der Sache eine rein formale Entscheidung wäre (vgl. BGHZ 31, 236, 242 [BGH 30.11.1959 - III ZR 146/59] und für den umgekehrten Fall BGHZ 33, 398, 400) [BGH 23.11.1960 - V ZR 102/59].
  • BGH, 30.11.1959 - III ZR 146/59

    Baulandsache. Verzinsung der Entschädigung

    Auszug aus BGH, 26.04.1967 - Ib ZR 45/65
    Diese Würdigung kann auch das Revisionsgericht vornehmen, wenn die Sachdienlichkeit, wie hier, nach den vom Berufungsgericht im Rahmen des §[xxxxx]9 ZPO getroffenen Feststellungen offensichtlich nicht gegeben ist und aus diesem Grunde eine Zurückverweisung der Sache eine rein formale Entscheidung wäre (vgl. BGHZ 31, 236, 242 [BGH 30.11.1959 - III ZR 146/59] und für den umgekehrten Fall BGHZ 33, 398, 400) [BGH 23.11.1960 - V ZR 102/59].
  • RG, 07.07.1913 - VI 140/13

    Zeitliche Begrenzung einer Rente

    Auszug aus BGH, 26.04.1967 - Ib ZR 45/65
    Mit dem Ende der einzelnen Sperrfristen macht der Beklagte keine rechtsvernichtende Einwendung geltend, für die er beweispflichtig wäre; die unstreitig begrenzte Dauer der Sperren bildet vielmehr die Bemessungsgrundlage für die Höhe des Schadens und unterliegt als solche der freien Schadensschätzung nach § 287 Abs. 1 ZPO (vgl. RGZ 83, 65; BGH LM § 66 BEG 1956 Nr. 5).
  • RG, 22.05.1936 - VI 69/36

    1. Kann eine Endtagsfrist zum Nachweis der Zahlung der Prozeßgebühr verlängert

    Auszug aus BGH, 26.04.1967 - Ib ZR 45/65
    Die Rechtsprechung des Reichsgerichts hat angenommen, daß eine Endtagsfrist, deren Ende in die Zeit der Unterbrechung fällt, nach Beendigung der Unterbrechung nicht wieder zu laufen beginnt und auch nicht verlängert werden kann, daß es daher der Setzung einer neuen Frist bedarf und die Frist nicht, wie eine Zeitraumfrist im Falle der bloßen Fristenhemmung, in eine nach Tagen bemessene Zeitraumfrist umgerechnet werden kann (RGZ 151, 279, 282; RG JW 1926, 1162).
  • BGH, 13.01.1975 - VII ZR 220/73

    Rechtsmittelbegründungsfrist nach Einstellung des Konkursverfahrens

    Nur wenn die Unterbrechung des Verfahrens noch vor dem Ablauf der ursprünglich bewilligten Datumsfrist endet, können jene Unklarheiten nicht entstehen, so daß die bis zu dem Endtag eingereichte Rechtsmittelbegründung noch rechtzeitig ist (BGH NJW 1967, 1420).
  • BGH, 28.11.1969 - I ZR 139/67

    Sportkommission

    Die von der Revision noch angeführte Entscheidung des Bundesgerichtshofs (GRUR 1967, 526 - Hörmittelhändler) betrifft einen anderen mit dem vorliegenden Fall nicht vergleichbaren Sachverhalt.
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